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Urteil von Nürnberg

Genre: Krieg
Land: USA
Erscheinungsjahr: 1961
Länge: 188 Min.
Altersfreigabe: ab 12 Jahren

Stab:

Musik: Ernest Gold
Regie: Stanley Kramer

Darsteller:

Spencer Tracy: Richter Dan Haywood

Burt Lancaster: Angeklagter Dr. Ernst Janning

Richard Widmark: Ankläger Colonel Tad Lawson

Maximilian Schell: Verteidiger Hans Rolfe

Marlene Dietrich: Frau Berthold

Judy Garland: Zeugin Irene Hoffman-Wallner

Montgomery Clift: Zeuge Rudolph Petersen

William Shatner: Captain Harrison Byers

Werner Klemperer: Angeklagter Emil Hahn

Kenneth MacKenna: Richter Kenneth Norris

Torben Meyer: Angeklagter Werner Lampe

Joseph Bernard: Major Abe Radnitz

Alan Baxter: Brigadegeneral Matt Merrin

Edward Binns: Senator Burkette

Virginia Christine: Haushälterin Frau Halbestadt

Otto Waldis: Oswald Pohl, gefangener KZ-Leiter

Karl Swenson: Anwalt Dr. Geuter

Martin Brandt: Angeklagter Friedrich Hofstetter

Ray Teal: Richter Curtiss Ives

John Wengraf: Zeuge Dr. Karl Wieck

Ben Wright: Diener Herr Halbestadt

Howard Caine: Hugo Wallner

Olga Fabian: Frau Elsa Lindow

Paul Busch: Chauffeur Schmidt

Bernard Kates: Reporter Max Perkins

Handlung:

Der US-amerikanische Richter Dan Haywood trifft 1948 im vom Krieg stark zerstörten Nürnberg ein. Er soll den Prozess gegen vier führende deutsche Richter des NS-Staates leiten, welche in ihrem Amt viele politische Gegner zu Unrecht verurteilten. Er wird in der Villa eines ehemaligen Generals einquartiert, der als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt und hingerichtet worden ist.

Der Ankläger, Colonel Tad Lawson, lässt schon zu Verhandlungsbeginn erkennen, dass er eine harte Bestrafung der Angeklagten durchsetzen will. Sein schärfster Kontrahent ist der deutsche Verteidiger Hans Rolfe, der den Hauptangeklagten, den ehemaligen Justizminister des Dritten Reiches, Dr. jur. Ernst Janning, vertritt. Er beruft sich für seinen Mandanten auf den Befehlsnotstand und die damalige Rechtslage im Deutschen Reich, an die sich die Angeklagten hätten halten müssen.

Abseits der Verhandlung versucht Richter Haywood, in Nürnberg Kontakt zur einheimischen Bevölkerung zu bekommen, um zu verstehen, wie es zu den Verbrechen des Nationalsozialismus kommen konnte. Unter anderem lernt er Frau Berthold näher kennen, die Witwe des ehemaligen Besitzers der Villa, in der er wohnt. Frau Berthold hat eine feindselige Einstellung gegenüber den Amerikanern und will, dass die Zeit des Nationalsozialismus vergessen wird. Sie versucht zudem, den Richter zu beeinflussen, indem sie beteuert, dass auch hochrangige Deutsche nichts von den Verbrechen in den Konzentrationslagern gewusst hätten. In einem Gespräch mit den Hausbediensteten versucht Haywood herauszubekommen, wie die einfache Bevölkerung gedacht hat. Er stößt jedoch auf eine Mauer des Schweigens.

Zudem lernt Haywood, der bis auf seinen Dienst im Ersten Weltkrieg seine Heimat nie für länger verlassen hat, die deutsche Kultur kennen, was ihn weiter zum Nachdenken bringt.

Im Prozess sagt zunächst Jannings Vorgänger Dr. Karl Wieck aus. Er war 1935 vom Amt des Justizministers zurückgetreten, weil er den Nazis nicht mehr dienen wollte. Verteidiger Hans Rolfe gelingt es jedoch im Kreuzverhör, seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen.

Ein weiterer Zeuge, der Bäckerei-Hilfsarbeiter Rudolph Petersen, berichtet, dass er aufgrund einer Anordnung von Dr. Janning zwangssterilisiert worden sei, weil er einer kommunistischen Familie entstamme. Rolfe versucht nachzuweisen, dass Petersen sterilisiert wurde, weil er geistig minderbemittelt sei und dass Menschen aus diesem Grund auch in anderen Ländern, unter anderem in den USA, zwangsweise sterilisiert wurden. Rolfes Punkt wirkt glaubwürdig, als er Petersen ein sehr simples sprachliches Rätsel stellt, welches dieser nicht lösen kann.

Schließlich sagt die Zeugin Irene Hoffman-Wallner aus, die Lawson erst nach langen Bemühungen dazu bringen konnte, vor Gericht zu bezeugen, dass der jüdische Geschäftsmann Feldenstein von Dr. Ernst Janning aufgrund einer angeblichen intimen Beziehung mit ihr wegen „Rassenschande“ zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde.[5]

Der Verteidiger Rolfe versucht im Kreuzverhör nachzuweisen, dass der hingerichtete Feldenstein tatsächlich intime Beziehungen zu ihr gehabt, also den Straftatbestand der „Rassenschande“ erfüllt habe. Als die Zeugin, von Rolfe bedrängt, in Tränen ausbricht, ergreift Janning zum ersten Mal das Wort und bringt Rolfe zum Schweigen.

Anschließend tritt er in den Zeugenstand und bekennt sich schuldig im Sinne der Anklage. Er gibt zu, die Naziverbrechen sowohl bewusst ignoriert wie auch gerechtfertigt zu haben, im Glauben, dass sie dem Wohl des Landes dienten. Seine eigenen Verbrechen habe er billigend als Mittel für patriotische Ziele in Kauf genommen. Ebenso bekennt er, beim Verfahren gegen Feldenstein schon vor Prozessbeginn das Todesurteil festgelegt zu haben.

Kurz vor der Urteilsfindung blockiert die Sowjetunion die Zufahrt nach Berlin. US-Militärs setzen Anklagevertreter Lawson unter Druck, ein mildes Urteil zu fordern, da man in Zukunft das Wohlwollen der deutschen Bevölkerung brauchen werde. Richter Haywood verkündet trotzdem ein strenges Urteil wegen der Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er verurteilt, zusammen mit dem Beisitzer Norris, die Angeklagten zu lebenslanger Haft. Beisitzer Ives erklärt in einem Minderheitenvotum, dass er die Angeklagten aus formaljuristischen Gründen freigesprochen hätte.

Als Haywood für seine Abreise packt, ruft er noch einmal Frau Berthold an, diese nimmt seinen Anruf jedoch nicht an.

Kurz bevor Haywood Nürnberg verlässt, wird er noch einmal von Rolfe aufgesucht, welcher ihm mitteilt, dass Janning ihn sprechen möchte. Zudem bietet Rolfe Haywood eine Wette an, dass die Verurteilten in fünf Jahren ohnehin wieder frei sein würden. Richter Haywood erwidert darauf, dass der Standpunkt Rolfes logisch sei, aber nicht Gerechtigkeit widerspiegelt.

Der Film endet mit einem Besuch Haywoods in Jannings Zelle. Janning versichert dem Richter, dass er ein gerechtes Urteil gesprochen habe, er möge ihm aber glauben, dass er – Janning – die Massenmorde an Juden nicht gewollt habe und nicht hätte ahnen können, wie weit es kommen würde. Haywood verlässt ihn mit den Worten, dass Janning es hätte wissen müssen, als er den ersten Angeklagten verurteilte, von dessen Unschuld er wusste.

Quelle: Wikipedia